Die Klage einer deutschen Urlauberin, die Anfang 2011 bei einer Kollision mit einem sechsjährigen Mädchen schwer verletzt wurde, wurde nun in erster Instanz abgewiesen. Die Klägerin forderte 38.000 Euro an Schadenersatz, wie der ORF Vorarlberg berichtet.
Seit einem halben Jahr beschäftigt jener Unfall vom 8. Jänner 2011 das Landgericht Feldkirch. Dabei soll die Klägerin im Skigebiet Hochhäderich die Piste in der "Schuss-Position" hinuntergefahren sein, als das damals sechsjährige Kind eine Kurve gefahren sei, sodass es zum folgeschweren Zusammenstoß kam. Die Deutsche erlitt dabei schwere Rücken- und Schulterverletzungen, sodass sie laut ihrer Anwältin seitdem nicht mehr skifahren könne.
38.000 EURO SCHADENERSATZ
Nachdem die Urlauberin mit der Klage gegen die Eltern des Mädchens gescheitert war, wollte sie nun den Schadenersatz direkt vom Kind erstreiten. Doch auch die zweite Klage wurde in erster Instanz abgewiesen, ist somit aber noch nicht rechtskräftig. Laut Ansicht des Gerichts könne der damals Sechsjährigen kein vernachlässigbares Mitverschulden vorgeworfen werden.
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