Eisklettern, Base Jumpen – oder doch schon Freeriden und Skitourengehen: Ab wann gilt die Definition „Risikosport“? Gut zu wissen, denn bei vielen Freizeit-Versichungspaketen sind „Risikosportarten“ oft nicht automatisch mitversichert. Nachfragen schadet nicht - schon gar nicht bei der Sportversicherung.
Dass für Freizeitsportler der Abschluss eines privaten Versicherungsschutzes überaus wichtig ist, haben wir im Rahmen dieser Serie schon viele Male dargelegt. Mit dem bloßen Abschließen ist man viele Sorgen los. Ein Punkt, der aber oft übersehen wird, ist, dass nicht alle Sportarten und -aktivitäten automatisch in den angebotenen Versicherungspaketen inkludiert sind. „Risikosportarten“ und Wettkampfteilnahmen, aber auch Sport, der Teil einer Berufsausübung ist, wird bei vielen Versicherungs-Basispaketen ausgeschlossen. Oft besteht zwar die Möglichkeit, bestimmte, als besonders riskant eingestufte Sportarten gegen höhere Prämienzahlungen in den Vertrag aufzunehmen – aber das muss eben explizit getan werden. Es ist schließlich auch vernünftig und fair, die Prämien nach Risiko zu staffeln – und nicht jeden Versicherten die gleiche Last schultern zu lassen.
DIE DEFINITION VON „RISIKO“
Da stellt sich bloß eine Frage: Wie definiert man in der Praxis eine „Risikosportart“? Ist etwa das immer beliebter werdende Freeriden, oder auch schon das idyllische Skitourengehen wegen der Lawinengefahr eine solche? Wir haben zu diesem konkreten Fall bei der Garanta24, SPORTaktiv-Partner bei unseren Leser-Camps (reinklicken zahlt sich aus!), angefragt. „Die Definition von Risikosportarten und deren mögliche Versicherbarkeit werden von den Anbietern festgelegt – eine pauschale Aussage ist daher leider nicht möglich“, bedauert Philipp Andree. Doch für den speziellen Fall der „Garanta Bergwinter“-Versicherung kann er beruhigen: „Die Versicherung ist für alle Alpinsportarten gedacht, und kommt zum Tragen, wenn man entweder einen Unfall erlitten hat oder in Bergnot gerät. Skifahren zählt als Alpinsportart, und wenn man unter eine Lawine kommt, lässt sich das problemlos als Bergnot subsummieren – auch im freien Skigelände.“
ES PRÜFE, WER SICH BINDET
Dass die Auslegung des Begriffs „Risikosport“ von Anbieter zu Anbieter variiert, hat auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) festgestellt. Eine Erhebung des VKI zu der Thematik brachte interessante Resultate: So werden Kletterer oft nur bis zu einem gewissen Schwierigkeitsgrad und Taucher nur bis zu einer gewissen Tiefe zum Basispreis versichert. Auch zum Downhill-Mountainbiken bedarf es oft einer höheren Prämie, während „herkömmliche“ Mountainbiker sehr wohl in den Genuss einer Versicherung zum Basispreis kommen. Sehr oft werden zum Beispiel Flugsportarten als riskant eingestuft.
Es gilt also auch hier der Tipp: Sich vor Abschluss mit den Versicherungsbedingungen beschäftigen, und wenn man sich unsicher ist, lieber nachfragen. In jedem Fall gilt auch: Wenn man bei der Vertragserstellung danach gefragt wird, welche Sportarten man ausübt, dann ist unbedingt alles anzugeben, wofür man versichert sein will. Überspitzt formuliert: Wer sich fürs Wandern versichert und dann mit dem Paragleiter abstürzt, darf sich nicht wundern, wenn die Versicherung Einwände hat.
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