Die zehn weltweit geltenden Pistenregeln der FIS haben zwar nicht des Status von Gesetzen, aber in der Praxis haben sie deren Wirkung. Das bedeutet: Wer gegen die Regeln verstößt und so einen Unfall verursacht, kann für die Folgen zivil- und strafrechtlich belangt werden.

REGEL NR. 1
Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder. Jeder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Er ist nicht nur für sein fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung verantwortlich.

REGEL NR. 2
Beherrschung von Geschwindigkeit und Fahrweise. Jeder muss auf Sicht fahren und er muss die Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren.

REGEL NR. 3
Wahl der Fahrspur. Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet. Vorrang hat immer der Vorausfahrende. Wer hinter einem anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem Vorausfahrenden für alle Bewegungen genügend Raum zu lassen.

REGEL NR. 4
Überholen. Überholt werden­ darf von oben oder unten, von rechts oder von links – aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

REGEL NR. 5
Einfahren & Anfahren. Jeder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Stopp wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fah­ren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er das ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

REGEL NR. 6
Anhalten. Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Wer stürzt, muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

REGEL NR. 7
Aufstieg und Abstieg. Wer zu Fuß oder auch mit Skiern auf der Pis­te aufsteigt oder absteigt, muss den Rand der Piste benutzen. Denn Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Skifahrer und Snowboarder unerwartete Hindernisse dar.

REGEL NR. 8
Beachten der Zeichen. Pisten werden mit Hinweis-, Gefahr- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Jeder muss diese Markierungen beachten. Ist eine Piste als gesperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies zwingend zu befolgen.

REGEL NR. 9
Hilfeleistung. Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. Das bedeutet Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und des Absichern der Unfallstelle. Unfallflucht wird ebenso geahndet wie im Straßenverkehr.

REGEL NR. 10
Ausweispflicht. Im Falle eines Unfalls muss jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, seine Personalien angeben.