Das Radfahren ist nicht überall „einschränkungslos" möglich. Muss ich beim Biken einen Helm tragen? Darf ich auf dem Rad telefonieren? Wir haben uns mal erkundigt, was auf dem Sattel alles erlaubt und was verboten ist.
Mythen und Fakten im Straßenverkehr: Was dürfen Biker und was nicht? / Bild: iStock
1. HELMPFLICHT
Gibt es in Österreich eine Helmpflicht für Fahrradfahrer? Die Antwort ist: „Jein". Im Jahr 2011 wurde für Kinder unter 12 Jahren eine Helmpflicht eingeführt. Und diese Regel gilt nicht nur, wenn die Kinder selbst fahren, sondern auch, wenn sie im Kindersitz oder im Fahrradanhänger transportiert werden. Für Kleinkinder, für die es noch keinen passenden Helm gibt, und für Personen ab zwölf Jahren besteht keine Radhelmpflicht.
Unser Rat: Trotzdem sollte man beim Biken immer einen Helm tragen – Sicherheit geht vor!
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2. AUF DEM GEHSTEIG FAHREN
Das Fahrradfahren auf Gehsteigen ist grundsätzlich verboten, das Schieben aber nicht. Ausnahme: Kids mit Kinderfahrrädern (äußerer Felgendurchmesser von max. 300 mm, Höchstgeschwindigkeit von fünf km/h möglich) müssen sogar auf Gehsteigen fahren – auf der Straße zu fahren, ist in diesem Fall nämlich nicht erlaubt.
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3. SMARTPHONE AM OHR
Handy am Ohr während des Radfahrens? Ein No-Go! Telefonieren darfst du bei deiner Fahrt nur, wenn du eine gesetzlich zulässige Freisprecheinrichtung verwendest. Das Schreiben von SMS ist während der Fahrt übrigens auch verboten.
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4. ALKOHOL AM LENKER
Die Promillegrenzen für Biker sehen anders aus als für Autofahrer (max. 0,5 Promille). Solange andere Verkehrsteilnehmer und der Fahrer selbst nicht in Gefahr sind, sind beim Radfahren Werte von bis zu 0,8 Promille erlaubt. Ab einem Wert von 0,5 Promille darf dir die Polizei im Falle einer Gefährdung das Weiterfahren aber verbieten und dein Rad beschlagnahmen. Bei Blutwerten über 0,8 Promille, muss man bis zu € 5.900,– abdrücken.
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5. NEBENEINANDER FAHREN
Das Nebeneinanderfahren mit dem Rad ist eigentlich verboten. Hier gibt es aber Ausnahmen: Auf Radwegen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen und in Fahrradstraßen darfst du Seite an Seite unterwegs sein. Und wenn in einer Fußgängerzone das Radfahren ausdrücklich erlaubt ist, darf man auch hier nebeneinander fahren. Für Rennradfahrer gilt übrigens eine Sonderregelung: Im Rahmen von Trainingsfahrten dürfen sie auf allen Straßen nebeneinander in die Pedale treten.
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6. AUF DER ÜBERHOLSPUR
Viele Biker kennen das Problem: Die Ampel zeigt rot, und man möchte an den wartenden Autos bis zur Haltelinie vorbeifahren. Aber darf man das? Ja, man darf! Allerdings ist es dir nur erlaubt, rechts und nur, wenn dort ausreichend Platz ist, an den Autos vorbeizuziehen. Rechtsüberholen darf man zwischen der Fahrzeugschlange und dem Bordstein – sich zwischen der Fahrzeugkolonne durchzuschlängeln, ist hingegen verboten.