Das mit der Steuerreform 2020 in Österreich eingeführte „JobRad“-Modell nimmt so richtig Fahrt auf. Wer sich sein Traumbike über den Arbeitgeber besorgen darf, kann ordentlich sparen.
Statt den vollen Betrag für sein neues Traumbike auf einmal auf den Tisch zu legen, zahlt man Monat für Monat eine kleine Rate oder Gebühr – und hat am Ende in Summe deutlich weniger bezahlt. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein – doch das „JobRad“-Modell des Klimaschutzministeriums, eingeführt mit der Steuerreform 2020 und rechtlich nachgeschärft mit Beginn 2023, macht genau das möglich.
Mit Anfang 2023 wurde klargestellt, dass neben der Lohnsteuer auch die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung entsprechend verringert werden kann, wenn sich Dienstgeber und Dienstnehmer darauf einigen, ein Fahrrad übers Unternehmen anzuschaffen und dem Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, erklärt Marc Gerhardinger, Geschäftsleiter von „Firmenradl“. Mittels „Gehaltsumwandlung“ wird dann während der vereinbarten Laufzeit (meist 24, 36 oder 48 Monate) ein Teil vom Bruttogehalt monatlich abgezogen und fürs Rad verwendet. Wodurch sich eben die Abgabenlast verringert. Das bringt je nach individueller Situation dann Einsparungspotenziale von 20, 30 oder gar noch mehr Prozent vom aktuell gültigen Fahrrad-Verkaufspreis (das kann auch ein reduzierter Preis sein) im Vergleich zum gewöhnlichen Barkauf.
Warum diese Möglichkeit vom Gesetzgeber geschaffen wurde? Sanfte Mobilität, egal ob mit E-Bike oder herkömmlichem Fahrrad, zu forcieren, liegt im Interesse von Klima und Umwelt und damit letztlich von uns allen. Aber auch alle anderen beteiligten Seiten profitieren: Als Arbeitgeber muss man zwar die Lohnverrechnung anpassen – dafür macht man sich mit einem Dienstfahrrad attraktiv und schafft zusätzlich einen Anreiz für mehr Bewegung, was die Zufriedenheit wie die Gesundheit der Mitarbeitenden steigert. Eben jene Mitarbeiter können sich über ein neues hochwertiges Bike deutlich unterm Ladenpreis freuen, das sie sich selbst aussuchen können: Egal ob Mountain-, Trekking-, Cargobike oder ein anderes, ob mit oder ohne E-Antrieb. So werden dann auch hochpreisige (E-)Bikes für viele attraktiver.
Auch der Handel sowie die Fahrradbranche profitieren letztlich entsprechend vom steuerlichen Anreiz, Bikes für die sanfte Mobilität unter die Menschen zu bringen. In Deutschland übrigens gibt es eine ähnliche Regelung schon seit 2012, „jedes zweite dort verkaufte Rad ist ein Firmenrad“, weiß Christian Mussnig von „JOBike“.
Leasing- oder Kaufmodelle
Um interessierten Unternehmen wie Arbeitnehmern die Sache mit einem JobRad (so die offizielle Schreibweise vom Ministerium) aber so einfach wie möglich zu machen, nehmen sich zunehmend mehr spezialisierte und mit der rechtlichen Lage bestens vertraute Dienstleister und Vermittler der Sache an – wie etwa JOBike, LeaseMyBike oder Firmenradl. „Wir sind am 15. März 2021 gestartet und halten aktuell bei rund 11.000 aktiven Verträgen, Tendenz stark steigend“, verweist Firmenradl-Chef Gerhardinger auf riesiges Potenzial. Gerhard Mayrhofer von LeaseMyBike erklärt den Ablauf: „Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder E-Bike, das sich der Arbeitnehmer vorher bei einem Händler-Partner ausgesucht hat. Das Dienstrad wird dem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassen.“ Durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttogehalt reduziert sich die Lohnsteuer und Sozialversicherung und es kommt zu einer deutlichen Ersparnis, heißt es von LeaseMyBike. Bei Firmenradl rechnet man mit „bis zu 40 Prozent“. Das Sparpotenzial hängt neben dem Radpreis und der Einkommenshöhe von einigen weiteren Faktoren ab – eine Einschätzung kann man sich mittels bereitgestellten Rechnern auf den Webseiten der Anbieter sehr einfach holen.
Es muss aber keineswegs geleast werden – darauf weist Christian Mussnig von JOBike dezidiert hin: „Die Gehaltsumwandlung kann man genauso bei Kaufmodellen in Anspruch nehmen.“ JOBike bietet als seit 2017 tätiger Pionier in der Dienstrad-Branche Kauf-, Leasing- und Mietvarianten an, derzeit seien aufgrund der hohen Zinsen Kaufvarianten deutlich beliebter bei den JOBike-Kunden als Leasing.
Versicherung und Service
Stets in den Paketen enthalten ist eine Versicherung – schließlich gehören die Räder für die vereinbarte Vertragslaufzeit entweder dem Leasinganbieter oder dem Dienstgeber. Für Fälle von Diebstahl oder Beschädigung durch Unfälle oder Vandalismus wird so vorgesorgt, auch Defekte sind manchmal schon abgedeckt. Das Versichertsein ist jedenfalls ein weiterer Vorteil zum herkömmlichen Radkauf und -besitz. In der Regel muss ein JobRad einmal jährlich zum Service gebracht werden, auch da sind die Kosten oft schon in den monatlichen Raten inkludiert.
Bei JOBike versteht man sich überdies nicht als Vermittler, sondern als Mobilitäts-Dienstleister, betont Mussnig: Man biete etwa auch eine App an, mit der die Radnutzer ihre Fahrten aufzeichnen können. Bei den Klagenfurter Stadtwerken, einem JOBike-Kunden, zahlt der Arbeitgeber einen Teil zu den Raten dazu, wenn sich die Mitarbeitenden verpflichten, mit ihrem Dienstrad mindestens 30-mal pro Jahr in die Arbeit zu radeln. Ob sich Dienstgeber und Dienstnehmer die Kosten teilen oder der Dienstnehmer sie zur Gänze übernimmt, ist grundsätzlich reine Vereinbarungssache.
Das Einsparungspotenzial lässt sich mittels bereitgestellter Rechner auf den Webseiten der Anbieter einschätzen.
Am Ende: Restwert-Kauf
Läuft ein Vertrag aus, ist die Möglichkeit vorgesehen „sein“ Bike zum Restwert käuflich zu erwerben – auch das ist in den Rechnern übrigens schon eingepreist. Oder man schließt einen neuen Vertrag ab.
Marc Gerhardinger und Gerhard Mayrhofer wünschen sich unisono eine nochmalige rechtliche Nachschärfung vor allem in einem Punkt: Derzeit darf der Bruttolohn nach Anwendung der Gehaltsumwandlung nicht unter den Kollektivvertrag-Mindestlohn fallen – was zwar Sinn machen mag. Leider sind dadurch jedoch auch nach fixem Gehaltsschema entlohnte Bundes- oder Landesbedienstete von der Möglichkeit eines JobRads derzeit noch ausgeschlossen. Doch sehr viele Dienstnehmer in der Privatwirtschaft könnten sich ihr auch in Alltag und Freizeit nutzbares JobRad, sobald ihr Dienstgeber mit an Bord ist, jederzeit sichern.