Diese vom Skiverband aufbereiteten Pistenregeln sind im Streitfall auch für den Gesetzgeber maßgebend.
1. RÜCKSICHTNAHME AUF ANDERE
Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. GESCHWINDIGKEIT UND FAHRWEISE
Auf Sicht fahren. Geschwindigkeit und Fahrweise müssen dem eigenen Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst werden.
3. WAHL DER FAHRSPUR
Der von hinten Kommende muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.
4. ÜBERHOLEN
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. EINFAHREN, ANFAHREN UND HANGAUFWÄRTS FAHREN
Wer in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
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6. ANHALTEN
Jeder Skifahrer oder Snowboarder muss es vermeiden, ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt anzuhalten. Wer gestürzt ist, muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. AUFSTIEG UND ABSTIEG
Wer aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Skipiste benutzen.
8. BEACHTEN DER ZEICHEN
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
9. HILFELEISTUNG
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. AUSWEISPFLICHT
Jeder Skifahrer oder Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalls seine Personalien bekanntgeben.