Autofahrer müssen ausweichen, wenn sie unerlaubt gegen die Einbahn fahren. Fußgänger fühlen sich gefährdet, wenn sie durch die Fuzos brausen. Lkw-Fahrer fluchen, wenn sie auf der Straße nebeneinander fahren: Radfahrer werden leider immer öfter zu echten Verkehrsrowdys – weil sie die Straßenverkehrsordnung schlicht ignorieren. Oder gar nicht kennen!
SPORTaktiv will da etwas entgegensteuern und liefert hier, noch vor Saisonstart, einen kleinen StVO-Nachhilfeunterricht. Und damit‘s ein bisserl spannender wird, machen wir das in Quizform, damit jeder/jede auch gleich merkt, wie gut er/sie die Regeln beherrscht. Kreuz bei den 10 Fragen die deiner Meinung nach richtigen Antworten an – bei der Bewertung siehst du dann, ob du wirklich straßentauglich bist!
1. Haben Radfahrer auf ausgewiesenen Radwegen immer Vorrang?
a) Nein, Vorrang haben Radfahrer nur im innerstädtischen Bereich.
b) Ja, Radfahrer haben auf Radfahranlagen Vorrang. Beim Verlassen der Radfahranlage besteht Nachrang.
c) Ja, aber nur gegenüber Fußgängern, nicht gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern.
2. Wie verhältst du dich als Radfahrer in einer Fußgängerzone?
a) In Fußgängerzonen muss das Rad ausnahmslos geschoben werden. Befahren (auch im Schritttempo) ist nicht erlaubt.
b) Man darf in allen Fußgängerzonen fahren, allerdings nur während der erlaubten Zufahrtszeiten.
c) Fußgängerzonen dürfen nur dann mit dem Fahrrad (im Schritttempo) befahren werden, wenn dies mittels Zusatzschild „Ausgenommen Radfahrer“ ausdrücklich erlaubt ist.
3. Muss man einen vorhandenen Radweg in jedem Fall benützen?
a) Ist auf einer Straße ein Radweg (oder ein Geh- und Radweg) vorhanden, so muss dieser benützt werden, außer man befindet sich auf einer Trainingsfahrt mit einem Rennrad.
b) Ja! Wenn man allerdings schneller als 30 km/h fährt, muss man auf die Straße ausweichen.
c) Nein, man hat immer die freie Wahl.
4. Darf man an stehenden Autos, zum Beispiel vor Ampeln, vorbeifahren?
a) Radfahrer dürfen zwischen bereits angehaltenen Fahrzeugen vorbeifahren, wenn genug Platz ist und Autos, die abbiegen wollen, dadurch nicht behindert werden.
b) Das „Vorbeischlängeln“ am stehenden Verkehr ist für Radfahrer generell nicht erlaubt.
c) Das Vorbeifahren ist nur im Stau erlaubt, nicht aber vor roten Ampeln.
5. Darf man auf der Straße nebeneinander Fahren?
a) Das Nebeneinanderfahren ist nur auf Radwegen und in Wohnstraßen erlaubt. Ausnahmen: Bei einer Trainingsfahrt ausschließlich mit Rennrädern darf am äußersten rechten Fahrbahnrand nebeneinander gefahren werden.
b) Das Nebeneinanderfahren ist generell verboten.
c) Auf doppelspurigen Straßen ist das Nebeneinanderfahren grundsätzlich erlaubt.